Was ist der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis soll angehende Hundehalter:innen auf die verantwortungsvolle Haltung eines Hundes vorbereiten. Denn mit der Entscheidung für einen Hund entstehen nicht nur viele schöne gemeinsame Momente, sondern auch Verantwortung und Verpflichtungen.
Im Sachkundekurs erhalten Sie grundlegendes Wissen über die Bedürfnisse und das Verhalten von Hunden, eine tiergerechte Haltung und Ausbildung, Gesundheit und Pflege sowie wichtige rechtliche Bestimmungen.
Ziel ist es, bereits vor der Anschaffung eines Hundes wichtige Fragen zu klären, typische Missverständnisse zu vermeiden und gute Voraussetzungen für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund zu schaffen.
So läuft der Sachkundenachweis ab
Wer benötigt den Sachkundenachweis?
Ab 1. Juli 2026 ist der Sachkundenachweis österreichweit für Personen verpflichtend, die einen Hund neu halten möchten. In Wien sind Personen ausgenommen, die in den vorausgehenden zwei Jahren bereits einen Hund gehalten haben und dies entsprechend nachweisen können. Der Sachkundenachweis muss vor der Aufnahme der Hundehaltung erbracht werden.
Zusätzlich zum vierstündigen Theoriekurs ist innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund zu absolvieren.
Die Regelung gilt österreichweit. Die erforderlichen Kurse sind in jenem Bundesland zu absolvieren, in dem die Hundehaltung erfolgen soll.
Kursinhalte
Im vierstündigen Theoriekurs werden die wichtigsten Grundlagen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung vermittelt. Dabei geht es nicht nur um Erziehung, sondern auch um die Bedürfnisse des Hundes, Gesundheit, Pflege und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Hundes
Kenntnisse über Hundehaltung
Entwicklung, Pflege und Gesundheit von Hunden
Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung
Lernverhalten von Hunden
Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften
Gesetzliche Grundlagen & weitere Informationen
Für den bundesweiten Sachkundenachweis gelten die Bestimmungen des österreichischen Tierschutzgesetzes und der 2. Tierhaltungsverordnung. Weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie auf den offiziellen Informationsseiten.
Häufige Fragen zum Sachkundenachweis
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Nein. Nach Absolvierung des Sachkundekurses erhalten Sie eine Bestätigung, die als Sachkundenachweis gilt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Nachweis muss anschließend in der Heimtierdatenbank hochgeladen werden.
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Nein. Den Sachkundenachweis benötigt nur die Person, die als Hundehalter:in eingetragen ist. Andere Familienmitglieder oder Personen im selben Haushalt müssen keinen eigenen Nachweis erbringen.
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Der vierstündige Sachkundekurs kostet 60 Euro. Für die Ausstellung des Nachweises fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
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Der Wiener Sachkundenachweis ist ab Absolvierung des Kurses zwei Jahre gültig. Die Anschaffung des Hundes muss daher innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.
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Nein. Der Sachkundenachweis dient der Vorbereitung auf die Hundehaltung und ist bereits vor der Anschaffung zu absolvieren. Der Wiener Hundeführschein betrifft hingegen Halter:innen bestimmter Hunderassen und wird mit dem Hund absolviert.
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Ja. Neben dem theoretischen Sachkundekurs können Sie im PfotenZENTRUM auch die erforderliche zweistündige Praxiseinheit mit Ihrem Hund absolvieren.
Sachkundenachweis im PfotenZENTRUM
Im PfotenZENTRUM können Sie sowohl den vierstündigen theoretischen Sachkundekurs als auch die erforderliche zweistündige Praxiseinheit mit Ihrem eigenen Hund absolvieren.
Die Theorie vermittelt Ihnen das notwendige Wissen für einen guten Start in die Hundehaltung. In der Praxiseinheit geht es anschließend darum, dieses Wissen gemeinsam mit Ihrem Hund in den Alltag zu übertragen.
Nächster Termin
Montag, 24. August 2026 · 17:00–21:00 Uhr
4-stündiger Theoriekurs
60 € pro Person
Für die Anmeldung senden Sie mir bitte Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum per E-Mail.
Praxiseinheit mit Deinem Hund
Nach dem Theoriekurs folgt die zweistündige Praxiseinheit mit Deinem eigenen Hund. Dabei geht es darum, das erworbene Wissen in den Alltag zu übertragen und den sicheren, verantwortungsvollen Umgang mit Deinem Hund praktisch umzusetzen.
Die Praxiseinheit kann im PfotenZENTRUM als Einzeltraining oder in einer Kleingruppe absolviert werden.
Einzeltraining
2 Stunden mit Deinem Hund
Die Praxiseinheit findet individuell mit Dir und Deinem Hund statt. Den Termin vereinbaren wir persönlich.
Preis: 176 €
entspricht 2 Einzelstunden à 88 €
Gruppentraining
2 Stunden mit Deinem Hund
Die Praxiseinheit findet in einer Kleingruppe ab 4 Mensch-Hund-Teams statt.
Preis: 60 € pro Team
Du kannst Dich unverbindlich vormerken lassen. Sobald genügend Teams angemeldet sind, vereinbaren wir einen Termin.
Häufige Fragen zur Praxiseinheit
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Die zweistündige Praxiseinheit wird mit Deinem eigenen Hund absolviert, sobald dieser mindestens 6 Monate alt ist. Sie muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden.
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Die Praxiseinheit dauert 2 Stunden und wird gemeinsam mit Deinem eigenen Hund absolviert. Im PfotenZENTRUM kannst Du zwischen einem individuellen Einzeltraining und einer Praxiseinheit in der Kleingruppe wählen.
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Im Mittelpunkt steht der praktische Alltag mit Deinem Hund. Wir beschäftigen uns mit tierschutzkonformem Training, der Körpersprache Deines Hundes, dem sicheren Umgang mit Leine, Brustgeschirr und Maulkorb sowie mit typischen Umwelt- und Alltagssituationen – zum Beispiel Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrern oder Kindern.
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Ja. Die Praxiseinheit muss persönlich mit Deinem eigenen Hund absolviert werden. Auf der Bescheinigung wird auch die Chipnummer Deines Hundes eingetragen.
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Ob eine Praxiseinheit erforderlich ist, hängt zunächst davon ab, ob Du überhaupt der Sachkundepflicht unterliegst. Wer bereits einen Hund hält oder unter eine der gesetzlichen Ausnahmen fällt, ist grundsätzlich auch von der Praxiseinheit befreit. Ist eine Praxiseinheit erforderlich, wird sie mit dem jeweiligen Hund absolviert.
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Nein. Aus den bundesrechtlichen Vorgaben ergibt sich keine Verpflichtung, Theorie und Praxis bei derselben Person zu absolvieren. Wichtig ist allerdings: Die erforderlichen Kurse sind grundsätzlich in dem Bundesland zu absolvieren, in dem die Hundehaltung erfolgen soll. Der dort erworbene Nachweis gilt anschließend bundesweit.